Wirtschaftsprüfung Jahresabschluss
Für Kapitalgesellschaften und Gesellschaften in Form der GmbH & Co. KG gilt, dass diese ab der Größenklasse „Mittelgroß“ im Sinne des § 267 HGB prüfungspflichtig sind und der Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Die Tätigkeit der Jahresabschlusserstellung sowie die Prüfung des Jahresabschlusses sind hierbei strikt voneinander zu trennen.
Effiziente Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern in Esslingen
Als Steuerberater arbeiten wir hier mit verschiedenen Wirtschaftsprüfern zusammen, die die von uns erstellten Jahresabschlüsse prüfen. Hierbei können wir aufgrund unserer Erfahrung eine effiziente Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern gewährleisten und Doppelaufwand vermeiden.
Weitere Leistungen in diesem Zusammenhang mit der Wirtschaftsprüfung
Gestaltungsberatung zur Vermeidung der Prüfungspflicht und der einhergehenden erweiterten Offenlegungspflichten
Unterstützung bei der Wahl des Wirtschaftsprüfers
Beratung bei der Erstellung des Lageberichts
Erstellung Konzernabschluss
Berechnung der latenten Steuern
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.
Weitere Leistungen im Überblick
Dank unseres umfangreichen Leistungsangebots beraten wir Sie ganzheitlich in allen Steuerfragen.
Starten Sie jetzt Ihre Zusammenarbeit mit uns
Senden Sie uns eine Anfrage, wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen zurück.