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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung und Einsetzung eines geeigneten Testamentsvollstreckers kann den gefürchteten Streitigkeiten unter den Erben wirksam entgegengetreten werden. Nach dem der Erbfall eingetreten ist, ist es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und letztlich den Vorgaben des Erblassers entsprechend zu verteilen.

Wir sind zertifizierte Testamentsvollstrecker

Durch die Ausbildung als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch das Institut für Erbrecht e.V. ist die Kanzlei mit mehreren ausgebildeten Steuerberatern in der Lage bei den testamentarischen Vorbereitungen qualifiziert mitzuwirken und im Ernstfall das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen, falls sich in der Familie keine geeigneten Personen finden lassen.

Wichtige Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind hierbei u. a.

  • Behutsame Umsetzung des letzten Willens des Erblassers

  • Verwaltung des Nachlasses

  • Begleichen von Verbindlichkeiten, erfüllen von Vermächtnissen und überwachen der Einhaltung von Auflagen

  • Bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft – Verteilung des Erbes unter den Erben

  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung

Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.

Weitere Leistungen im Überblick

Dank unseres umfangreichen Leistungsangebots beraten wir Sie ganzheitlich in allen Steuerfragen.

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