Testamentsvollstreckung
Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung und Einsetzung eines geeigneten Testamentsvollstreckers kann den gefürchteten Streitigkeiten unter den Erben wirksam entgegengetreten werden. Nach dem der Erbfall eingetreten ist, ist es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und letztlich den Vorgaben des Erblassers entsprechend zu verteilen.
Wir sind zertifizierte Testamentsvollstrecker
Durch die Ausbildung als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch das Institut für Erbrecht e.V. ist die Kanzlei mit mehreren ausgebildeten Steuerberatern in der Lage bei den testamentarischen Vorbereitungen qualifiziert mitzuwirken und im Ernstfall das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen, falls sich in der Familie keine geeigneten Personen finden lassen.
Wichtige Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind hierbei u. a.
Behutsame Umsetzung des letzten Willens des Erblassers
Verwaltung des Nachlasses
Begleichen von Verbindlichkeiten, erfüllen von Vermächtnissen und überwachen der Einhaltung von Auflagen
Bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft – Verteilung des Erbes unter den Erben
Erstellung der Erbschaftssteuererklärung
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.
Weitere Leistungen im Überblick
Dank unseres umfangreichen Leistungsangebots beraten wir Sie ganzheitlich in allen Steuerfragen.
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