Steuerberater für Schenkungssteuer
Das Thema Erben und Schenken sollte uns nicht erst im Erbfall beschäftigen. Vielmehr muss zu Lebzeiten überlegt werden, wie Vermögen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge steuergünstig übertragen werden kann und gleichzeitig die wirtschaftliche Absicherung des Schenkers (z.B. durch Nießbrauchsregelungen) zu garantieren.
Schenkungen zu Lebzeiten
Vor einer solchen Maßnahme muss zunächst die persönliche Lebenssituation des Schenkers analysiert werden. Anschließend unterstützen wir Sie als Steuerberater dabei, Ihren Schenkungsvertrag steuerlich und wirtschaftlich vorteilhaft aufzusetzen. Auch eine Stiftung kann als Empfänger Ihres Vermögens in Betracht kommen, beispielsweise, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben, wenn Ihnen ein gemeinnütziger Zweck am Herzen liegt oder auch in Form einer Familienstiftung. Zuletzt kümmern wir uns selbstverständlich auch um Ihre Schenkungssteuererklärung.
Wichtige Aspekte der Schenkungssteuererklärung sind u. a.
Wichtige Aspekte der Schenkungssteuererklärung sind u. a.
Bewertung von Grundvermögen nach dem steuerlichen Verfahren oder unter Hinzuziehung von externen Gutachtern
Bewertung von Unternehmensvermögen
Bewertung des Nießbrauchs oder sonstigen Leistungen
Berücksichtigung steuerlicher Befreiungsvorschriften
Eine sprachliche Anmerkung: Der Gesetzgeber verwendet das Wort Schenkungsteuer mit einem „s“ in der Mitte. Wir nutzen die gängige und vom Duden empfohlene Variante mit zwei „s“, also Schenkungssteuer.
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.
Weitere Leistungen im Überblick
Dank unseres umfangreichen Leistungsangebots beraten wir Sie ganzheitlich in allen Steuerfragen.
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