Steuerberater für Erbschaftssteuer
Das Thema Erben sollte die Familie nicht erst im Erbfall beschäftigen. Vielmehr muss zu Lebzeiten überlegt werden, wie Vermögen im Zuge der Erbfolge übertragen wird und auch welche steuerlichen Konsequenzen dies auslöst.
Wir beraten Sie bevor der Erbfall eintritt
Wir unterstützen Sie als Steuerberater dabei Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag steuerlich und wirtschaftlich vorteilhaft aufzusetzen. Hierbei spielen neben dem Erbschaftsteuerrecht insbesondere die Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners, Nießbrauchs- und Vermächtnis eine wichtige Rolle. Auch eine Stiftung kann als Empfänger Ihres Vermögens in Betracht kommen, beispielsweise, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben, wenn Ihnen ein gemeinnütziger Zweck am Herzen liegt oder auch in Form einer Familienstiftung. Zuletzt kümmern wir uns selbstverständlich auch um Ihre Erbschaftsteuersteuererklärung.
Wichtige Aspekte der Erbschaftsteuererklärung sind u. a.
Bewertung von Grundvermögen nach den steuerlichen Verfahren oder unter Hinzuziehung von externen Gutachtern
Bewertung von Unternehmensvermögen
Bewertung des Nießbrauchs oder sonstigen Leistungen
Gestaltungsberatung durch Geltendmachung von Pflichtteilen oder Vermächtnissen
Berücksichtigung steuerlicher Befreiungsvorschriften
Eine sprachliche Anmerkung: Der Gesetzgeber verwendet das Wort Erbschaftsteuer mit einem „s“ in der Mitte. Wir nutzen die gängige und vom Duden empfohlene Variante mit zwei „s“, also Erbschaftssteuer.
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.
Weitere Leistungen im Überblick
Dank unseres umfangreichen Leistungsangebots beraten wir Sie ganzheitlich in allen Steuerfragen.
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