Einnahmenüberschussrechnung (Freiberufler)
Sie sind Freiberufler oder betreiben ein Kleingewerbe? Hier wird statt eines Jahresabschlusses regelmäßig eine Einnahmenüberschussrechnung (auch EÜR genannt) erstellt.
Bestandteile der Einnahmenüberschussrechnung
Bestandteile der Einnahmenüberschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung ist ein steuerliches Rechenwerk, das sich an den Zahlungen des Unternehmens orientiert. Zudem ist sie die Grundlage für die betrieblichen Steuererklärungen sowie der Einkommensteuererklärung, die wir gerne ebenfalls für Sie erstellen.
Optimierung der Wirtschaftlichkeit
Optimierung der Wirtschaftlichkeit
Die Ergebnisse der Einnahmenüberschussrechnung nutzt man regelmäßig für jährliche Wirtschaftlichkeitsanalyse, die wir für Sie vornehmen, in einem Bericht zusammenfassen und ausführlich mit Ihnen besprechen. Meist ergeben sich daraus Ideen, wie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens verbessert werden kann.
Der Bericht über die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung umfasst insbesondere folgende Inhalte
Der Bericht über die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung umfasst insbesondere folgende Inhalte
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
Erläuterungen zu den wesentlichen Posten der Einnahmenüberschussrechnung
Jahresabschluss gem. § 242 ff. HGB
Entwicklung des Anlagevermögens sowie ggf. Kapitalkontenentwicklung
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.
Weitere Leistungen im Überblick
Dank unseres umfangreichen Leistungsangebots beraten wir Sie ganzheitlich in allen Steuerfragen.
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